Finanzhilfe für Ausbildungen im Bereich Luftfahrt (VFAL103)
Seit 1.1.2019 ist das neue Gesetz in Kraft, welches es jedem ermöglicht Förderungen für die Ausbildung zum Berufspiloten zu bekommen. Die neue Regelung hat deutlich Bewegung in den Markt gebracht und Kandidaten, die auf Grund der hohen Ausbildungskosten bisher von einer Ausbildung abgesehen haben, dazu bewegt jetzt doch ihr Ziel Berufspilot zu werden zu verfolgen.
Anfang 2019 war die Zahl der Neueinsteiger in die Ausbildung jedoch sehr stagnierend, da viele auf die Bewilligung der Fördergelder vom BAZL warteten. Ab Mai sind jedoch viele Anträge bewilligt worden und Kandidaten konnten somit mit ihrer Ausbildung beginnen.
Auf Grund der neuen Gesetzteslage sind seit Anfang des Jahres bis Mitte September ca. 250 Gesuche gestellt worden, von denen ca. 140 zur Ausbildung zum Berufspiloten waren. Über 70 von diesen Anträgen kamen von Kandidaten der Horizon. Das überschreitet die Erwartung um das Doppelte.
Grundsätzlich können alle Schweizer Staatsbürger, sowie alle Kandidaten mit einer B- oder C-Bewilligung Anträge stellen und für Förderungen von bis zu 50% der Ausbildungskosten qualifizieren. Der Maximalbetrag der an Förderungen ausbezahlt werden kann liegt dabei bei CHF 60'000. Kandidaten mit einer uneingeschränkten SPHAIR Empfehlung haben bei der Bewilligung Priorität.
Die Auszahlung der Förderungen findet grundsätzlich zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Schweizer Flugbetrieb statt. Der Kandidat muss sich für drei Jahre bei einem Schweizer Flugbetrieb verpflichten um in den vollen Genuss der Förderungen zu kommen. Die Förderungen können jedoch auch während der Ausbildungszeit ausgezahlt werden, wenn ein bindender Vorvertrag mit einem Schweizer Flugbetrieb vorliegt. Helvetic Airways bietet im Rahmen ihres «Airline Pilot Cadet Programme» einen solchen Vorvertrag im Zusammenhang mit der Ausbildung durch Horizon Swiss Flight Academy.
Bisher waren die Prozesse für Antragstellung, Voraussetzungen, Abrechnung und Auszahlung zwar im Leitfaden grob definiert, aber auf Tagestauglichkeit nicht geprüft. Nach einem Gespräch mit dem BAZL im September zu den Prozessen und der konkreten Umsetzung wurden viele Ergebnisse erarbeitet, und die Kooperation mit dem BAZL vertieft, sodass auf Anfrage zu den gestellten Gesuchen gegebenenfalls Informationen eingeholt werden können, und die Abrechnung der erbrachten Leistungen für einen Kandidaten in einem bestimmten Formal direkt ans BAZL geschickt wird. Das wird den Prozess der Antragstellung und Bewilligung, sowie der Abrechnung deutlich beschleunigen.
Seit Anfang des Jahres haben bisher 36 neue Kandidaten die Ausbildung bei Horizon begonnen.