Allg. Bedingungen
Die allgemeinen Bestimmungen haben sowohl für Classroom-, als auch für Distance Learning-Kurse sinngemäss Gültigkeit.
Gewisse Bestimmungen sind jedoch nur auf das eine oder andere Angebot anwendbar. Die Kurs-Anmeldeformulare enthalten allenfalls zusätzliche Bestimmungen für einen bestimmten Kurs.
Die Kursgebühren gemäss Ausschreibung und aktueller Preisliste sind zahlbar 10 Tage nach Rechnungseingang, spätestens jedoch vor Kursbeginn. Bei einer Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn oder einer Verschiebung bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 15 % der Kursgebühr verrechnet. Danach ist die ganze Kursgebühr zu entrichten. Bei vorzeitiger Beendigung des Kurses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, auch nicht von Teilbeträgen.
Sämtliches Kursmaterial, sei es in Buchform, auf Datenträgern oder online, wird in der jeweils aktuellsten Version geliefert.
Horizon übernimmt keine Garantie für Defekte oder inhaltliche Fehler. Die Verpflichtung von Horizon beschränkt sich auf den
Ersatz defekter Datenträger und/oder Bücher. Horizon haftet ausserdem nicht für Ereignisse, die durch fehlerhaftes Kursmaterial, fehlerhafte Interpretation desselben oder fehlerhafte Instruktion eintreten.
Die Studierenden verpflichten sich, den Kurs gemäss den EASA Part-FCL-Richtlinien vollständig und lückenlos zu besuchen
(Training Record, Prüfungsreglement). Dies gilt sowohl für die Lektionen der Classroom-Kurse, als auch für die Distance Learning-Seminare. Alle von Horizon allfällig angeordneten Lektionen, Self Study-Lektionen und Seminare bilden integrierende Kursbestandteile.
Für Distance Learning-Kurse sind ein Internet-Zugang und eine Email-Adresse Bedingung, für Classroom-Kurse wünschenswert und empfohlen. Horizon trifft alle Massnahmen dafür, dass ein ununterbrochener Zugang zur E-LearningPlattform (ELP) nach menschlichem Ermessen sichergestellt ist. Serverzugänge und Dienstleistungen der ELP werden durch Dritte im Auftrag von Horizon betrieben. Horizon übernimmt daher keine Verantwortung für das richtige Funktionieren von Internetzugängen, sowie der über die ELP angebotenen Lernhilfen. Online-Tests werden automatisch ausgewertet. Horizon übernimmt keine Verantwortung für die richtige Auswertung, sowie für Inkompatibilitäten der ELP und der Hard- und Software-Einrichtungen der Studierenden. Insbesondere kann das einwandfreie Funktionieren der ELP nicht mit allen Browsern und Betriebssystemen gewährleistet werden.
Die Studierenden erklären, sämtliche angeordneten online-Tests ausschliesslich allein, ohne Verwendung der Lehrbücher oder anderer Hilfsmittel, durchzuführen. Nichtbeachtung dieser Regeln kann zur Wegweisung aus dem Kurs und/oder zur Nichtzulassung zu BAZL-Prüfungen führen. Für die Distance Learning-Kurse wird eine maximale Zeitspanne vereinbart, in welcher der Kurs vollständig bis zur Prüfungsreife zu absolvieren ist. Die zulässige Zeitspanne ist auf den Anmeldeformularen vermerkt. Verlängerungen der Kursdauer (soweit sie sich innerhalb der EASA Part-FCL festgelegten Regeln bewegen) sind gegen die Zahlung eines Aufpreises möglich.
Die den Studierenden zur Verfügung stehenden Übungsfragen (Question Data Base) stellen möglicherweise keine repräsentative Auswahl von Fragen der BAZL-Prüfungen dar, noch wird von Horizon Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit garantiert. Die QDB ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren der Übungsfragen, Kommentare und Grafiken als Ganzes, von Teilen davon, oder von einzelnen Fragen, ist verboten.
Der Zugang zur ELP wird den Studierenden durchgehend während ihrer Theorieausbildung gewährt. Die Studierenden sind verantwortlich für die sichere Aufbewahrung des Logins und Passwortes. Die Weitergabe des Passwortes und das Kopieren von Inhalten der ELP sind, wo nicht ausdrücklich vermerkt, verboten. Daten, Lernhilfen und weiteres Material sind, wo nichts anderes vermerkt ist, durch Horizon urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren als Ganzes oder von Teilen davon ist, wo nichts anderes vermerkt ist, ausdrücklich verboten.
Die Studierenden sind verpflichtet, sämtliche von Horizon, ihren Instruktoren oder Tele-Tutoren angeordneten Hausaufgaben termingerecht zu lösen.
Nach Beendigung der Ausbildung haben sich die Studierenden einer internen Prüfung zu unterziehen. Grundlage bildet das jeweils gültige Prüfungsreglement, welches den Studierenden bei Kursbeginn ausgehändigt wird.
BAZL-Prüfungen werden auf den Stufen PPL und CPL in den Landessprachen und in Englisch angeboten. In den Ausbildungen CPL/IR und ATPL werden die Studierenden ausschliesslich auf Prüfungen in englischer Sprache vorbereitet. Für diese Kurse sind gute Englischkenntnisse Vorbedingung.
Für CPL-, IR- und ATPL-Theoriekurse ist eine erfolgreich bestandene Eignungsabklärung zwingend. Die Eignungsabklärung richtet sich nach den Vorschriften von EASA Part-FCL und nach den Vorgaben von Horizon. Der Unterricht im Klassenzimmer wird ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung von Horizon in deutscher Sprache durchgeführt. Ausnahmen bilden die PPL(A)+(H)-Kurse VPS-E und VHS-E.
Horizon behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung den Kursbeginn von Classroom-Kursen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in solchen Fällen auf Wunsch der Studierenden zurückerstattet.
Die Kursprogramme werden vorbehältlich allfälliger Änderungen veröffentlicht. Presence Learning-Seminare der Distance Learning-Kurse werden nur bei genügender Beteiligung durchgeführt.
Die veröffentlichten Kursdaten und Termine für interne Prüfungen sind wenn immer möglich, verbindlich, können jedoch aus wichtigen Gründen Änderungen erfahren.
Mit ihrer Anmeldung, sei es schriftlich, per email oder über die entsprechenden Formulare der Horizon-Website, anerkennen die Studierenden die Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Studierenden erklären ausserdem, allfällige vorgeschriebene Vorbedingungen vor Kursbeginn zu erfüllen.
Reglement Theorieausbildung Version 10-13
1) Absenzen
Die maximal zulässige Absenzenzahl beträgt 10 % der Kurs-Gesamtstunden oder Seminare. Betragen die Fehlstunden in einem Fach über 10 %, behält sich Horizon vor, die Prüfungszulassung zu beschränken oder von bestimmten Auflagen abhängig zu machen.
2) Prüfungszulassung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden die zuständigen Organe von Horizon. Vor jeder offiziellen Prüfung (auch vor Wiederholungsprüfungen oder nach Verschiebungen von Prüfungsdaten) sind interne
Prüfungen zu bestehen. Der Passing Grade ist auf 80 % festgesetzt.
Die Zulassung zu Wiederholungsprüfungen ist generell nur nach erfolgter Nachschulung möglich. Die Nachschulung kann, nach Massgabe von Horizon, aus erneutem Kursbesuch, dem Besuch eines Presence Learning Seminars (stufenspezifisch), eines Distant Learning-Kurses in den entsprechenden Fächern, oder einer Kombination der vorstehenden Angebote bestehen. Ohne Präjudiz kann die Nachschulung in speziellen Fällen kostenlos erfolgen. Diese Bestimmungen sind ausdrücklich (nach Massgabe von Horizon) auch auf sog. „Special Conversion Offer“-Kurse anwendbar.
Für die Prüfungszulassung sind die Bestimmungen von FCL.025 (a)(2)&(3) bindend, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
3) Interne Prüfungen
Die internen Prüfungen werden am Domizil von Horizon entweder schriftlich (Stufe PPL) oder als SimEx (Computer-Tests, CPL, ATPL, IR) durchgeführt. Die auf der E-Learning-Plattform veröffentlichten SimExRegulations bilden die Grundlage des Verfahrens.
Beim Übertritt von CPL/CPL-IR-Kursen in ATPL-Kurse können die Zwischenprüfungen nach Massgabe von Horizon online durchgeführt werden.
4) Distance Learning-Kurse
Die auf dem Anmeldeformular festgesetzten Bedingungen sind bindend. Die Studierenden wählen die Teilnahme am Presence Learning-Seminar im Prinzip selbst. Horizon behält sich das Recht vor, den Termin einseitig festzusetzen, wenn die maximal zulässige Kursdauer erreicht ist. Für Distance Learning-Kurse ist eine maximale Kursdauer festgesetzt, welche auf dem Anmeldeformular und auf der E-Learning-Plattform ersichtlich ist.
5) Zusatzbestimmungen
Auf Anordnung von Horizon können während der Ausbildung jederzeit Zwischenprüfungen anberaumt werden.
Alle relevanten Bestimmungen von EASA Part FCL und allfällige ergänzende Bestimmungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt sind auf dieses Reglement anwendbar.
Dieses Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Gerichtsstand: Bülach